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   LAG Hessen, 17.03.2009 - 4 TaBV 156/08   

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https://dejure.org/2009,30791
LAG Hessen, 17.03.2009 - 4 TaBV 156/08 (https://dejure.org/2009,30791)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.03.2009 - 4 TaBV 156/08 (https://dejure.org/2009,30791)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. März 2009 - 4 TaBV 156/08 (https://dejure.org/2009,30791)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus LAG Hessen, 17.03.2009 - 4 TaBV 156/08
    § 10 AGG bewirkt damit für die unterschiedliche Behandlung Beschäftigter wegen ihres Alters eine spezifische Einschränkung des allgemeinen Diskriminierungsverbotes (vgl. HaKo-AGG-Brors a. a. O. § 10 Rn 17; Voigt in Schleusener/Suckow/Voigt a. a. O. § 10 Rn 3; HaKo-ArbR-Berg a. a. O. § 10 AGG Rn 1; ErfK-Schlachter a. a. O. § 10 AGG Rn 1; zu der § 10 AGG zugrunde liegenden Regelung von Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG EuGH 05. März 2009 - C-388/07 - NZA 2009/305, Tz. 58 - 66) .

    Deshalb genügen allgemeine Behauptungen, eine bestimmte Maßnahme sei geeignet, der Beschäftigungspolitik, dem Arbeitsmarkt oder der beruflichen Bildung zu dienen, nicht zur Begründung, dass das Ziel der Maßnahme eine Ausnahme vom Verbot der Altersdiskriminierung rechtfertigt und zur Verwirklichung des Ziels geeignet ist (EuGH 05. März 2009 a. a. O., Tz. 51, 67) .

    Eine ausdrückliche Bezeichnung des mit der Regelung angestrebten Ziels durch den Normgeber ist allerdings nicht erforderlich, sofern sich aus dem Kontext der Maßnahme ergebende Anhaltspunkte die Feststellung des mit der Maßnahme verfolgten Zieles ermöglichen (EuGH 16. Oktober 2007 a. a. O., Tz. 55 - 57; 05. März 2009 a. a. O., Tz. 44, 45) .

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus LAG Hessen, 17.03.2009 - 4 TaBV 156/08
    Dieser verfügt allerdings über einen weiten Wertungsspielraum (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - EzA TzBfG § 14 Nr. 21, Tz. 63; 16. Oktober 2007 - C-411/05 - EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 3, Tz. 68) .

    Weiter gebietet der Gleichbehandlungsgrundsatz, dass Ausnahmen von dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters so weit wie möglich mit diesem Verbot in Einklang gebracht werden müssen (EuGH 22. November 2005 a. a. O., Tz. 65) .

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 17.03.2009 - 4 TaBV 156/08
    Dieser verfügt allerdings über einen weiten Wertungsspielraum (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - EzA TzBfG § 14 Nr. 21, Tz. 63; 16. Oktober 2007 - C-411/05 - EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 3, Tz. 68) .

    Eine ausdrückliche Bezeichnung des mit der Regelung angestrebten Ziels durch den Normgeber ist allerdings nicht erforderlich, sofern sich aus dem Kontext der Maßnahme ergebende Anhaltspunkte die Feststellung des mit der Maßnahme verfolgten Zieles ermöglichen (EuGH 16. Oktober 2007 a. a. O., Tz. 55 - 57; 05. März 2009 a. a. O., Tz. 44, 45) .

  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 65/05

    Einseitige Erledigterklärung im Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 17.03.2009 - 4 TaBV 156/08
    Das Rechtsschutzinteresse für einen prozessualen Antrag kann dann fehlen, wenn das Rechtsschutzziel der antragstellenden Partei auf einem einfacheren und billigeren Weg erreicht werden kann (vgl. etwa BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 65/05 - AP ArbGG 1979 § 83 a Nr. 11, zu B II 1; BGH 28. März 1996 - IV ZR 77/95 - LM KO § 12 Nr. 3, zu I 4 a) .
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